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Alle Achtung – Prävention gegen Kindeswohlgefährdung

2012 wurde bundesweit ein neues Gesetz erlassen, was in besonderer Form den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland optimieren soll: das Bundeskinderschutzgesetz (kurz BKiSchG). So soll Deutschland und in unserem Fall Spielberg zum einen davor geschützt werden, dass einschlägig Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit unbeobachtet tätig sind, und zum andern die Mitarbeitenden für das Thema Gewalt-Prävention zu sensibilisieren.

 

Wir tun dies in Spielberg auch aus Überzeugung und erwarten von jedem Mitarbeitenden in unserem Verein, hierbei zu helfen. Denn wir möchten nicht nur, dass sich die Kinder und Jugendlichen in unseren Gruppen und Kreisen wohl fühlen, sondern auch, dass sich deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sicher sein können, wenn sie uns ihr Kind für diese Zeit anvertrauen. So soll es keinen Raum für physische oder psychische Gewalt geben. Ebensowenig tolerieren wir Grenzüberschreitungen. Sollte es dennoch zu solchen Dingen kommen, werden wir reagieren, indem wir sie unterbinden und gezielt versuchen, den Grund des Problems zu erkennen.

 

Konkret sind sämtliche Mitarbeitenden unseres Vereins dazu verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, aus dem eventuelle Straftaten hervorgehen. Liegt eine Vorstrafe nach § 72a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch vor, führt dies automatisch zum Ausschluss des Mitarbeitenden.

Darüber hinaus sind auch Schulungen für alle Mitarbeitenden notwendig, in denen Themen wie Grenzachtung und der Schutz vor Missbrauch behandelt werden.
Als 3. Maßnahme unterschreiben alle Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung.

 

Hier geht es zur Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen.