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Reisebedingungen des CVJM Spielberg e.V.

Um die bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, wird auf die weiblichen Bezeichnungen in den Reisebedingungen verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Formulierungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer und Frauen. Dies gilt in gleicher Weise auch für Anmelde-Formulare.

 

Im Folgenden werden zudem auch Veranstaltungen wie der Badentreff, die WG mit Jugendlichen oder verschiedene Jungschar-Lager (Aufzählung nicht abschließend) unter dem Begriff „Freizeit“ zusammengefasst, der synonym zum Begriff „Reise“ verwendet wird.

 

 

 

1. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief

Eine Anmeldung ist nur auf dem Formular im Prospekt (Anmelde-Flyer) oder über das Online-Formular auf der Website des CVJM Spielberg e.V. möglich. Die Anmeldung wird vom CVJM Spielberg e.V. schriftlich oder elektronisch bestätigt und gilt als verbindlicher Reisevertrag.

 

An-, Um- und Abmeldungen werden nur schriftlich oder elektronisch angenommen. Sämtliche für die Freizeit relevanten Informationen sind der dazugehörigen Ausschreibung zu entnehmen. Hierzu gehören die Angaben im Prospekt (Anmelde-Flyer) und / oder auf der Website.

 

Der CVJM Spielberg e.V. empfiehlt eine zeitnahe Anmeldung nach Erscheinen des Prospekts (Anmelde-Flyers) bzw. nach Freischaltung des Online-Formulars. In der Regel besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen, sofern die in der Ausschreibung genannte Gesamt-Teilnehmerzahl vor der betreffenden Anmeldung erreicht ist.

 

Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen, die schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung sowie ggf. der Informationsbrief. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhält der Teilnehmer – je nach Umfang der Freizeit – einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten zur Freizeit enthält (Bestandteil des Reisevertrages).

 

 

 

2. Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung ist nur gültig, wenn der zu zahlende Reisepreis auf dem Konto des CVJM Spielberg e.V. eingegangen ist.
 
 

 

3. Preiserhöhung

Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mind. 4 Monaten liegt, kann der CVJM Spielberg e.V. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern oder Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5% bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei zurückzutreten.

 

Der CVJM Spielberg e.V. wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren.

 

 

 

4. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

Der CVJM Spielberg e.V. empfiehlt, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

Im Falle einer Abmeldung durch den Teilnehmer, muss,

  • sofern keine Reiserücktrittsversicherung durch den Teilnehmer abgeschlossen wurde
  • oder die Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes des Teilnehmers liegt
  • oder der Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer stellt, der die Anforderungen des Teilnehmerkreises (z.B. Alter) erfüllt,

vom CVJM Spielberg e.V. eine pauschalierte Entschädigung berechnet werden, und zwar

  • vom 45. bis zum 30. Tag 20% des Reisepreises,
  • vom 29. bis zum 15. Tag 45% des Reisepreises,
  • vom 14. bis zum 7. Tag 65% des Reisepreises,
  • vom 6. bis zum Reisetag selbst 80% des Reisepreises,
  • mindestens jedoch Bearbeitungsgebühren i. H. v. 5,- EUR für Jungschar- bzw. i. H. v. 10,- EUR für sonstige Freizeiten.

Dem Teilnehmer ist es jedoch ausdrücklich gestattet, einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als die pauschale Entschädigung ausfällt.

 

Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer gemeinsam für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung.

 

 

 

5. Rücktritt durch den CVJM Spielberg e.V.

Wird die durch den CVJM Spielberg e.V. angegebene Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger, in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist der CVJM Spielberg e.V. berechtigt, die Freizeit bis zum in der Ausschreibung genannten Termin oder – sofern nicht anders angegeben – spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück, weitere Ansprüche entstehen nicht.

 

 

 

6. Haftung und Haftungs­begrenzung

Der CVJM Spielberg e.V. haftet als Veranstalter der Freizeiten für

  • die gewissenhafte Freizeitvorbereitung,
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Bus-Unternehmen, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.),
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes.

Die Haftung des CVJM Spielberg e.V. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Spielberg e.V. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

 

 

7. Reiseleistungen

Der CVJM Spielberg e.V. behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart, Transportmittel) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.

 

 

 

8. Pass-, Visum- und Impfvorschriften bei Auslandsreisen

Sofern in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, benötigt ein deutscher Teilnehmer bei Auslandsreisen den Personalausweis, ein nicht-deutscher Teilnehmer den Reisepass. In besonderen Fällen bestehen Visum- und/oder Impfvorschriften.

 

Diese Vorschriften werden in der Ausschreibung angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Prospekts (Anmelde-Flyers) Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

 

 

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem CVJM Spielberg e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern worden ist.

 

Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Spielberg e.V. die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

 

 

10. Gewährleistung

a. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Spielberg e.V. kann in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Spielberg e.V. kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

 

b. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nichtvertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, die Mängel anzuzeigen.

 

c. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Spielberg e.V. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag (schriftlich oder elektronisch) kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM Spielberg e.V. erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder diese vom CVJM Spielberg e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

 

d. Schadenersatz

Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der CVJM Spielberg e.V. nicht zu vertreten hat.

 

 

 

11. Allgemeine Bestimmungen

Die in der Ausschreibung gemachten Angaben sind für den CVJM Spielberg e.V. bindend. Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen.

 

Der Teilnehmer (bzw. bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter) erklärt sich mit der Veröffentlichung von Fotos und Videos einverstanden, die während der Freizeit gemacht werden.

 

Der CVJM Spielberg e.V. achtet bei der Auswahl des veröffentlichten Materials darauf, dass es keinen Teilnehmer in irgendeiner Weise kompromittiert. Sollte der Teilnehmer die Veröffentlichung ausdrücklich nicht wünschen, ist die Reiseleitung vor Antritt der Reise darüber zu informieren.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

 

Stand: 20.04.2018